Handyregeln für die Schülerinnen und Schüler der Goethe-Schule Bad Lauchstädt.

1. Ich gehe verantwortungsbewusst unter Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen mit meinem Handy um.

 

2. Während des Schultages wird mein Handy eigenverantwortlich in einer Handybox aufbewahrt, diese Regelung gilt auch für die Turnhalle und den Sportplatz.

 

3. Für einen notwendigen Einsatz digitaler Endgeräte im Unterricht ist es möglich, in Unterrichtsphasen das Handy zweckgebunden zu verwenden. Bei Notwendigkeit kann das WLAN-Netz der Schule verwendet werden.

 

4. Ab Klasse 7 darf ich mein Handy in der Mittagspause außerhalb des Schulgeländes verwenden.

 

5. Verstoße ich gegen die Regeln, wird mein Handy durch die Lehrkraft eingezogen. Bei einem nochmaligen Verstoß verbleibt das Handy bis zum Ablauf des Schultages in der Schule. Verstoße ich ein weiteres Mal gegen die Handyregeln, muss das Handy durch einen Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

 

6. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen wird das Handy sofort eingezogen und der Polizei übergeben.

 

7. Diese Handyregeln gelten für alle internetfähigen Geräte und mit sofortiger Wirkung.

 

Bad Lauchstädt, Mai 2020